Novellierung des Bayerischen Rettungsdienstgesetzes
Der Bayer. Landtag hat am 16.07.2008 das Gesetz zur Regelung des Rettungsdienstes und zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung und den Betrieb Integrierter Leitstellen beschlossen. Das neue Bayer. Rettungsdienstgesetz ist zum 1. Januar 2009 in Kraft getreten.
Es handelt sich um eine vollständige Neufassung. Dabei bleibt Bewährtes erhalten, wird aber teilweise an anderer Stelle und in systematisch anderen Zusammenhängen geregelt. Nach ausführlicher Beteiligung der im Rettungsdienst mitwirkenden Verbände und Organisationen sowie der kommunalen Spitzenverbände wurden zahlreiche inhaltliche Neuregelungen ausgearbeitet.
Wichtige Regelungsbereiche betreffen u. a.:
- Finanzierung des Rettungsdienstes - hier geht es vor allem um den rechtzeitigen Abschluss von Entgeltvereinbarungen, um Verbesserung der Kostentransparenz und Kostenkontrolle -,
- verbesserte Grundlagen für den Notarztdienst,
- Einführung eines Fahrers für Notarzteinsatzfahrzeuge,
- Regelung für arztbegleitete Patiententransporte,
- flächendeckende Einführung des Ärztlichen Leiters Rettungsdienst (ÄLRD),
- verbesserte Rechtsgrundlagen für die Berg- und Höhlen- sowie die Wasserrettung,
- Vereinfachungen bei Genehmigungsverfahren.
Nach Verabschiedung des Gesetzes im Landtag erarbeitet das Innenministerium eine Ausführungsverordnung. Verordnungsgegenstand werden neben der Hilfsfrist u. a. nähere Regelungen zum Ärztlichen Leiter Rettungsdienst und zur Finanzierung des Rettungsdienstes sein. Fachgespräche, in denen Eckpunkte für die neue Ausführungsverordnung abgesteckt werden, hat das Staatsministerium des Innern bereits aufgenommen.
Das Gesetz wurde am 22. Juli 2008 ausgefertigt und am 28.07.2008 in der Nr. 15/2008 des Bayer. Gesetz- und Verordnungsblattes verkündet. Der Gesetzestext kann unter nachfolgendem Link aufgerufen werden:
Bayer. Rettungsdienstgesetz (BayRDG)
zum 1. Januar 2009 in Kraft getreten
Zuletzt aktualisiert am Dienstag, den 18. Mai 2010 um 12:11 Uhr