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Wer bestellt die/den (örtlichen) ÄLRD, wann und für welchen Zeitraum?

Der (bzw. in Ballungsräumen ggf. die zwei) örtliche/n ÄLRD wird/ werden nach dem Eignungstest auf Grundlage einer eignungsspezifischen Reihung von der Verbandsversammlung des zuständigen Zweckverbandes bestellt.

Die Bestellung läuft auf 5 Jahre und kann nur aus wichtigem Grund widerrufen werden. Soweit die Qualifizierungsmaßnahme noch nicht absolviert und bestanden ist, kann die Bestellung befristet bzw. auf Probe oder auf Widerruf erfolgen.

Welcher zeitliche Umfang ist für die ÄLRD-Tätigkeit einzuplanen und welche Auswirkungen sind für das (Haupt-) Arbeits-bzw. Anstellungsverhältnis zu erwarten?

Der Umfang der Tätigkeit beträgt einen 0,5-Anteil einer Vollzeitstelle. Da die arbeitszeitrechtlichen bzw. beamtenrechtlichen Vorschriften über die Höchstarbeitszeit eingehalten werden müssen, ist eine Reduzierung der Arbeitszeit im Hauptamt bei einer bestehenden Vollzeitstelle zwingend erforderlich. Der Umfang der Reduzierung wird i.d.R. mindestens 30% einer Vollzeitstelle betragen und muss ab dem Zeitpunkt der Bestellung erfolgen. Bewerber/innen sollten sich aber selbstverständlich schon vor der Abgabe einer Bewerbung Gedanken über die praktische Umsetzung einer Arbeitszeitreduzierung machen und ggf. die Bereitschaft ihres Arbeitgebers zur Umsetzung einer solchen Maßnahme ausloten. Dabei sind auch weitere Nebentätigkeiten in die Abwägung mit einzubeziehen. Die Reduzierung ist gegenüber dem ZRF durch geeignete Unterlagen nachzuweisen, da er zusammen mit dem evtl. Hauptarbeitgeber für die Einhaltung der arbeitszeitrechtlichen Vorgaben verantwortlich ist.

Vergütung und Aufwandsentschädigung

Die ÄLRD erhalten eine monatliche Vergütung entsprechend 50% des Tabellenentgelts der Entgeltgruppe Ä4 Stufe 1 des Tarifvertrags für Ärztinnen und Ärzte an Universitätskliniken (TV-ärzte/TdL; bzw. ggf. dem entsprechenden kommunalen Tarifvertrag in der aktuell gültigen Form, zzgl. der jeweils vereinbarten Tarifanpassungen).

Ferner erhalten die ÄLRD eine erstmalige EDV- und Telekommunikationsausstattung. Der Zweckverband kann laufende/ sonstige Aufwendungen (Reise- und Fortbildungskosten, Telekommunikationsgebühren, Fachliteratur etc.) gesondert erstatten. Die Art und der Umfang der Erstausstattung sowie evtl. Pauschalen stehen im Ermessen des einzelnen ZRF.

Mit der eingangs genannten Vergütung und einzelnen Erstattungen sind alle Ausgaben, die sich aus der Tätigkeit als ÄLRD ergeben, abgegolten.

Welche Aufgaben und Befugnisse hat der ÄLRD?

Die Aufgaben und Befugnisse sind ausführlich in Art. 12 BayRDG und § 11 Abs. 2 und 3 der AV BayRDG wiedergegeben.

Verbandsfunktionen

Der ÄLRD hat gem. Art. 11 Abs. 2 Ziffer 5 BayRDG während seiner Tätigkeit Verbandsfunktionen bei einer Interessenvertretung der Ärzte, einem Durchführenden des Rettungsdienstes oder einer sonstigen Organisation, bei der Interessenskonflikte mit dem Rettungsdienst nicht auszuschließen sind, ruhen zu lassen.

Dies wird regelmäßig dann anzunehmen sein, wenn es sich um eine leitende bzw. aktive Funktion handelt.

Zweifelsfälle sollten bereits im Frühstadium des Bewerbungsverfahrens mit dem ZRF abgeklärt werden.

Laut § 11 Abs. 2 Ziff. 3 BayRDG ist es erforderlich, dass der ÄLRD u.a. regelmäßig im Notarztdienst des Rettungsdienstbereiches, in dem er zum ÄLRD bestellt werden soll, tätig ist. Muss diese Tätigkeit in diesen (ggf. neuen) Rettungsdienstbereich eine Mindestdauer aufweisen?

Nach dem Wortlaut des Gesetzes ist für eine Bewerbung keine Mindestdauer der notärztlichen Tätigkeit in dem Rettungsdienstbereich (RDB), in dem die Bewerbung abgegeben wird, gefordert. Allerdings fordert die genannte Regelung generell eine mindestens fünfjährige Einsatzerfahrung im Notarztdienst (ggf. auch in einem anderen Rettungsdienstbereich), die spätestens zum Zeitpunkt des Eignungstests erfüllt sein muss. Ein berufener ÄLRD soll aber (regelmäßig und nicht nur gelegentlich) im Rettungsdienstbereich seines Zuständigkeitsbereiches tätig sein.

Muss ein zu bestellender ÄLRD seinen Hauptwohnsitz im RDB seiner ÄLRD-Tätigkeit haben?

Dies wäre von Vorteil, kann aber durch den jeweiligen ZRF im Rahmen seines Ermessens individuell geregelt werden. Der Hauptwohnsitz und der Hauptarbeitgeber/ die Praxis sollten aber auf jeden Fall mindestens in einem angrenzenden RDB sein. Bitte beachten Sie eventuelle Hinweise in der Stellenausschreibung oder fragen Sie im Zweifelsfall vor Ort nach!

Muss ein Bewerber, der bereits in einem anderen Bundesland oder auf andere Weise Inhalte einer Qualifizierung zum ÄLRD nachweisen kann, die Qualifizierungsmaßnahme der Bayer. Landesärztekammer absolvieren?

Nach § 3 Abs. 3 der Vereinbarung gemäß Art. 11 Abs. 3 BayRDG entscheidet hierüber die Bayer. Landesärztekammer, Die Kosten einer evtl. Überprüfung trägt der Antragsteller.

Hinweis: Die Informationen auf dieser sowie den weiteren Rubriken sind nach bestem Wissen und zum Kenntnisstand Anfang Juli 2016 erstellt. Sie erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und inhaltliche Richtigkeit.

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