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Der Ärztliche Leiter Rettungsdienst hat die Aufgabe, im Zusammenwirken mit den im Rettungsdienstbereich tätigen Durchführenden des Rettungsdienstes, der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns, den mit der Sicherstellung der Mitwirkung von Verlegungsärzten Beauftragten und den im Rettungsdienst mitwirkenden Personen die Qualität rettungsdienstlicher Leistungen zu sichern und nach Möglichkeit zu verbessern.

Er soll dabei insbesondere im jeweiligen Rettungsdienstbereich

  • den Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung bei der Aufgabenwahrnehmung, insbesondere bei Entscheidungen über Zahl, Standort und Ausstattung von rettungsdienstlichen Einrichtungen fachlich beraten und unterstützen,
  • bei den Durchführenden des Rettungsdienstes, der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns und den mit der Sicherstellung der Mitwirkung von Verlegungsärzten Beauftragten die Durchführung des Qualitätsmanagements sowie die Einhaltung der Fortbildungsverpflichtungen für das ärztliche und nichtärztliche Personal überprüfen und soweit erforderlich auf Verbesserungen hinwirken,
  • die Einsatzlenkung des öffentlichen Rettungsdienstes durch die Integrierte Leitstelle überwachen und zusammen mit dem Betreiber der Leitstelle durch Fortschreibung der Dispositionsanweisungen und gezielter Fort- und Weiterbildung des Personals optimieren,
  • die Patientenversorgung im öffentlichen Rettungsdienst durch ärztliches und nichtärztliches Personal überwachen und zusammen mit den Durchführenden und den Ärzten Empfehlungen für ärztliches und Behandlungsrichtlinien für nichtärztliches Personal erarbeiten sowie Vorschläge zur Veränderung der Strukturen oder Abläufe im öffentlichen Rettungsdienst entwickeln,
  • im Zusammenwirken mit den Durchführenden und den Ärzten eine möglichst einheitliche pharmakologische und medizintechnische Ausstattung und Ausrüstung der Einsatzfahrzeuge festlegen,
  • Empfehlungen der wissenschaftlichen medizinischen Fachgesellschaften sowie aus der Tätigkeit im Rettungsdienstbereich gewonnene Erkenntnisse gezielt in die Fort- und Weiterbildung des Rettungsdienstpersonals und der im öffentlichen Rettungsdienst tätigen Ärzte einbringen sowie als Anregungen an die Einrichtungen für die Fort- und Weiterbildung der Rettungsassistenten und Ärzte geben,
  • die Zusammenarbeit des öffentlichen Rettungsdienstes mit den im Rettungsdienstbereich liegenden medizinischen Behandlungseinrichtungen überwachen und auf notwendige Verbesserungen auch gegenüber den Betreibern von Behandlungseinrichtungen hinwirken.
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