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Vorbemerkung

Auf Grund einer Änderung des Bayerischen Rettungsdienstgesetztes (BayRDG) zum 01.04.2016 wurde die Struktur der Ärztlichen Leiter Rettungsdienst in Bayern neu gestaltet. Die Ärztlichen Leiter Rettungsdienst tragen auch künftig die Verantwortung für das medizinische Qualitätsmanagement im Rettungsdienst. Die nun dreistufige Struktur sieht neben den Ärztlichen Bezirksbeauftragten Rettungsdienst auf Ebene der Rettungsdienstbezirke und dem Ärztlichen Landesbeauftragten Rettungsdienst an der Spitze der ÄLRD weiterhin einen Ärztlichen Leiter Rettungsdienst auf Ebene der Rettungsdienstbereiche vor.

Ablauf des Bewerbungsverfahrens

Der Adressat von Bewerbungen ist ausschließlich der örtliche Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung (ZRF), der die Unterlagen zuerst auf Vollständigkeit überprüft (Bewerbungsschreiben, Foto, Lebenslauf, Approbation als Arzt, Facharztkunde Anästhesie, Chirurgie, Innere Medizin, Allgemeinmedizin o.ä., Qualifikation zum leitenden Notarzt, Bestätigung des zuständigen Aufgabenträgers über die mindestens fünfjährige Einsatzerfahrung als Notarzt, sowie weitere individuelle Belege (siehe hierzu den Ausschreibungstext des jeweiligen ZRF). Einzelne ZRF lassen abweichend hiervon auch eine Eignungsbeurteilung vor einer formalen Prüfung zu, um das Verfahren zu beschleunigen. Formale Mängel können hier trotz ggf. bestandenem Eignungstest auch im Nachhinein noch zu einem Ausschluss vom Verfahren führen.
Die Kontaktdaten des für Ihren Rettungsdienstbereich zuständigen ZRF finden Sie auf dieser Seite unter dem Kapitel „Rettungsdienst in Bayern…..“.

Dann erfolgt die inhaltliche/formale Überprüfung der Bewerbungen durch den ZRF nach den Voraussetzungen, wie sie in Art. 11 Abs. 2 Ziffern 1-5 BayRDG genannt sind und die Meldung der danach geeigneten Bewerber durch den ZRF an das Institut für Notfallmedizin und Medizinmanagement (INM) zur Vorbereitung des Assessmentverfahrens (= Eignungsbeurteilung). Bewerberinnen und Bewerber, die dieses Verfahren bereits vor ca. 5 Jahren erfolgreich absolviert haben sind hiervon freigestellt. Der erfolgreiche Abschluss einer gleichwertigen Eignungsbeurteilung kann anerkannt werden. Die Entscheidung über die Anerkennung treffen die Sozialversicherungsträger ggf. unter Beauftragung eines geeigneten Dritten. Bei dem Verfahren ist den höheren Rettungsdienstbehörden Gelegenheit zu einer Beteiligung zu geben.

Für das Eignungsverfahren fallen Kosten i.H.v. 1.800,00 € + MwSt. an, die direkt an das INM zu entrichten sind. Von dieser Pauschale erstatten die Kostenträger 50 %, maximal jedoch 1.200,00 €. Reisekosten und ggf. entstehender Verdienstausfall sind nicht erstattungsfähig!
Die Termine für das Assessment werden den Bewerberinnen und Bewerbern vom INM oder vom ZRF bekannt gegeben.

Nach dem Eignungstest erfolgt eine Auswahlentscheidung. Vorab sind die im Rettungsdienstbereich tätigen Durchführenden und die KVB anzuhören und es ist ein Einvernehmen mit den Sozialversicherungsträgern herzustellen. Die ausgewählten Bewerberinnen und Bewerber werden sodann durch die Verbandsversammlung des jeweiligen ZRF zum ÄLRD bestellt. Soweit die zusätzlich erforderliche Qualifizierungsmaßnahme erst absolviert werden muss, kann dies befristet bzw. auf Widerruf geschehen. Die Qualifizierungsmaßnahme wird von der Bayerischen Landesärztekammer durchgeführt. Eine ggf. schon durchlaufene und bestandene Qualifizierungsmaßnahme für das Amt des bayerischen ÄLRD ist weiterhin gültig, andere Qualifizierungsmaßnahmen können auf Antrag ggf. als gleichwertig anerkannt werden.

Soweit Sie – insbesondere als Erstbewerber/in – weitergehende Informationen wünschen, empfehlen wir Ihnen

  • die einschlägigen Regelungen des Bayerischen Rettungsdienstgesetzes (BayRDG), insbesondere Art. 11 und 12 sowie § 11 Abs.. 2 und 3 der AV BayRDG,
  • die ergänzenden Rubriken dieser Internetseite,
  • die jeweilige konkrete Stellenausschreibung,
  • eine direkte Ansprache eines Ihnen ggf. persönlich bekannten ÄLRD,
  • eine Rückfrage bei dem ZRF Ihrer Wahl, soweit nach Studium der vorgenannten Informationsmaterialien noch Detailfragen verbleiben (Ansprechpartner siehe unter Kapitel „Rettungsdienst in Bayern….“.
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