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Voraussetzungen | Supervision | Verfahren | Datenschutz | Ergebnismitteilung | Termine

Vor der Bestellung zum Ärztlichen Leiter Rettungsdienst muss jede Ärztin/ jeder Arzt an einem Verfahren teilgenommen haben, in dem sowohl die fachliche als auch die persönliche Eignung für die Tätigkeit beurteilt wird. Ärztinnen und Ärzte, die das Verfahren zur Eignungsbeurteilung nicht erfolgreich abschließen, dürfen nicht bestellt werden.

Mit der Durchführung dieser Eignungsbeurteilung wurde das Institut für Notfallmedizin und Medizinmanagement (INM) des Klinikums der Universität München von den Sozialversicherungsträgern beauftragt.

Die Anzahl der Teilnehmer pro Termin zur Eignungsbeurteilung ist auf max. 6 Bewerber begrenzt. Die Eignungsbeurteilung wird jeweils in Form von Einzelassessments durchgeführt. Diese findenals eintägige Veranstaltungen jeweils in der Zeit von 10.00 Uhr s.t. bis 17.00 Uhr in den Räumen des Instituts für Notfallmedizin und Medizinmanagement in der Schillerstr. 53 in München statt.

Jede/-r KandidatIn erhält einen individualisierten Ablaufplan zu Beginn des Verfahrens.

An der Eignungsbeurteilung können jeweils ein Vertreter der ZRF, der höheren bzw. obersten Rettungsdienstbehörde sowie ein Vertreter der Sozialversicherungsträger teilnehmen. Die Körperschaften können jeweils einen Ärztlichen Leiter Rettungsdienst entsenden. Die Kosten für die Eignungsbeurteilung tragen die Ärztinnen und Ärzte selbst.

top_pageMindestvoraussetzungen zur Teilnahme an der Eignungsbeurteilung

Die TeilnehmerInnen werden nur und direkt vom jeweiligen Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung (ZRF) beim INM zur Eignungsbeurteilung angemeldet. Die erfolgreiche Teilnahme am Assessment ist Voraussetzung, um als ÄLRD bestellt werden zu können. Bewerbungen werden direkt an den ZRF gerichtet, wenn nachfolgende erforderliche Voraussetzungen nach BayRDG erfüllt sind:

  • Anerkennung als Facharzt in den Gebieten Anästhesiologie, Chirurgie, Innere Medizin oder Allgemeinmedizin
  • Mindestens fünfjährige regelmäßige Einsatzerfahrung als Notarzt
  • Notarzttätigkeit in dem Rettungsdienstbereich, in dem er zum ÄLRD bestellt werden soll
  • Qualifikation zum Leitenden Notarzt
  • Ruhenlassen der Verbandsfunktion (Durchführender des Rettungsdienstes, KVB)

Diejenigen Bewerber, welche die o.g. Voraussetzungen nach Art. 11 Abs. 2 BayRDG nicht erfüllen, werden darüber vom ZRF verständigt.

top_pageSupervision, wissenschaftliche Evaluation, Begleitung

Die Eignungsbeurteilung wird nach den Vorgaben der DIN 33430 durchgeführt.

Verfahrenssupervisorin ist Frau Julia Schrader-Reichling, Inhaberin der A-Lizenz zur Durchführung berufsbezogener Eignungsbeurteilungen nach DIN 33430, ausgestellt durch die Deutsche Psychologen-Akademie.

Die Entwicklung des Eignungsverfahrens erfolgte nach einer ausführlichen Anforderungsanalyse unter Einbeziehung verschiedener am Rettungsdienst beteiligter Institutionen und Experten in Zusammenarbeit mit Professor Dr. Markus Bühner & Team (Lehrstuhlinhaber psychologische Methodenlehre und Diagnostik an der Ludwig-Maximilians-Universität München

Vier Jahre nach Bestellung der ersten ÄLRD wurde das Verfahren evaluiert und in Teilen überarbeitet. Die Evaluation ergab eine sehr gute Passung des Verfahrens auf die Anforderungen der ÄLRD. Es wurden inhaltliche Änderungen unternommen, um auf aktuelle Themen und Gesetzesänderungen zu reagieren.

top_page Verfahren

Zentrale Bestandteile des Verfahrens zur Eignungsbeurteilung umfassen:

  • Arbeitsproben zu Fachwissen sowie mit Fokus auf soziale Kompetenzen
  • Persönlichkeitsfragebogen
  • Test zum logischen Schlussfolgern
  • Fragebogen zu Fachwissen
    Kenntnisse der rettungsdienstlichen Strukturen und der rettungsdienstlichen und notfallmedizinischen Fachkompetenz werden hierbei abgefragt.

Die Bewertung der Leistungen in den Arbeitsproben erfolgt durch nach DIN 33430 geschulte Mitarbeiter des INM.

top_page Datenschutz

Bei einer Reihe der Verfahrensschritte zur Eignungsbeurteilung wird eine Videodokumentation eingesetzt. Die schriftliche Einwilligung zu dieser Videodokumentation steht am Beginn des Verfahrens. Die Aufnahmen werden ausschließlich im Rahmen des Verfahrens zur Anwendung kommen, zu jedem Zeitpunkt streng vertraulich behandelt und nur anlassbezogen ausgewertet, Spätestens 12 Monate nach dem Termin der Eignungsbeurteilung wird diese Videodokumentation vollständig gelöscht. Sämtliche weitere Dokumentationsunterlagen werden ebenfalls spätestens 12 Monate nach dem Termin gelöscht.

Individuenbezogene Daten werden zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens streng vertraulich behandelt und nur dem entsendenden ZRF und auf Antrag den KandidatInnen persönlich zugänglich gemacht. Die Einhaltung der Bestimmungen des Datenschutzes wird zu jedem Zeitpunkt gewährleistet.

top_page Ergebnismitteilung

Innerhalb von 3 -4 Wochen nach der durchgeführten Eignungsbeurteilung wird dem Geschäftsführer des jeweilig beteiligten Zweckverbandes für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung das Ergebnis zugeleitet. Es wird mitgeteilt, welche KandidatInnen das Assessment bestanden haben und welche nicht. Aus den KandidatInnen, die bestanden haben, wird eine Rangreihe erstellt. Zusätzlich wird dem Geschäftsführer ein umfangreicher Ergebnisbericht zu den KandidatInnen, die bestanden haben, vorgelegt. KandidatInnen erhalten eine schriftliche Information über ihr Bestehen und den Zeitpunkt der Zuleitung an den ZRF. Ab diesem Zeitpunkt besteht auf Antrag die Möglichkeit, in einem persönlichen und vertraulichen Gespräch im INM den Ergebnisbericht ausgehändigt und wesentliche Ergebnisse dargestellt zu bekommen.

top_page Termine

Interessenten melden sich bitte beim in Frage kommenden ZRF, der die weitere Koordination der Termine in Absprache mit dem INM übernimmt.

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