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Die Landkreise und kreisfreien Gemeinden haben die Aufgabe, den öffentlichen Rettungsdienst nach Maßgabe dieses Gesetzes innerhalb von Rettungsdienstbereichen sicherzustellen. Sie nehmen diese Aufgabe als Angelegenheit des übertragenen Wirkungskreises wahr.

Die oberste Rettungsdienstbehörde (BayStMI) setzt nach Anhörung der beteiligten kommunalen Spitzenverbände durch Rechtsverordnung die Rettungsdienstbereiche so fest, dass der Rettungsdienst effektiv und wirtschaftlich durchgeführt werden kann.

Die im selben Rettungsdienstbereich liegenden Landkreise und kreisfreien Gemeinden erledigen die ihnen nach diesem Gesetz obliegenden Aufgaben im Zusammenschluss zu einem Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung.

Im Regierungsbezirk Oberbayern sind folgende Rettungsdienstbereiche situiert:

RDB Bayerischer Untermain RDB Würzburg RDB Schweinfurt RDB Coburg RDB Bamberg-Forchheim RDB Hochfranken RDB Bayreuth/Kulmbach RDB Nürnberg RDB Ansbach RDB Mittelfranken Süd RDB Weiden i.d. Oberpfalz RDB Amberg RDB Regensburg RDB Straubing RDB Landshut RDB Region Ingolstadt RDB Passau RDB Erding RDB Traunstein RDB München RDB Rosenheim RDB Augsburg RDB Fürstenfeldbruck RDB Oberland RDB Donau-Iller RDB Allgäu